Geschlechter- und Sexualitätsnormen im Asylverfahren

Die Bundesrepublik ist ihrem Selbstverständnis nach ein Land, in dem Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleichberechtigt und diskriminierungsfrei leben können. Vor diesem Hintergrund könnte man erwarten, dass Geflüchtete, die aufgrund ihrer (normabweichenden) sexuellen Orientierung verfolgt wurden, in Deutschland mit offenen Armen empfangen werden. Jedoch gelingt es vielen Asylsuchenden nicht, ihren theoretisch bestehenden Schutzanspruch in der Praxis durchzusetzen.

Der Vortrag beleuchtet anhand aktueller und älterer Beispiele den behördlichen und gerichtlichen Umgang mit Asylanträgen von LGBT. Dabei geht es auch um die Frage, wie gesellschaftlich verbreitete Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität sowie hieran geknüpfte Erwartungen gerichtliche und behördliche Entscheidungen prägen.

Katharina Schoenes ist Sozialwissenschaftlerin. Momentan promoviert sie an der Universität Osnabrück im Graduiertenkolleg „Die Produktion von Migration“ zum Einfluss gesellschaftlicher Machtverhältnisse auf gerichtliche Entscheidungen im Aufenthalts- und Asylrecht. Darüber hinaus ist sie Mitglied der Berliner Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz, die sich dafür einsetzt, eine öffentliche Debatte über strukturellen Rassismus in Polizei und Justiz anzustoßen.

Referent_in / Kooperationspartner_innen:

Katharina Schoenes

Eintritt:

4,– € / 2,— € ermäßigt